CAS HSG Digital Innovation &
Business Transformation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten ergänzend zu den bestehenden Rechtsgrundlagen für die folgenden Weiterbildungslehrgänge, welche vom Institut für Wirtschaftsinformatik (IWI-HSG) durchgeführt werden:

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit dem Online‐Anmeldeformular über die Website. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Zulassung

Über die Zulassung entscheidet der Akademische Direktor anhand der eingereichten Unterlagen. Zuge-lassene Personen (Teilnehmende) erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen den Teilnehmenden und dem IWI-HSG kommt nach Anmeldung und Zulassung zustande. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website publizierten Lehrgangsgebühren und Zahlungskonditionen.

Annullierung seitens der/des Teilnehmenden

Bei Vertragsannullierung durch die/den Teilnehmende/n schuldet sie/er:

  • Annullierung bis 3 Monate vor Studienbeginn: 10% der gesamten Studiengebühr;

  • Annullierung bis 1 Monat vor Studienbeginn: 30% der gesamten Studiengebühr;

  • Annullierung später als einen Monat vor Studienbeginn sowie nach Studienbeginn: die gesamte Studiengebühr.

Annullierung seitens IWI-HSG

Das IWI-HSG behält sich das Recht vor, Weiterbildungslehrgänge in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl bis spätestens einen Monat vor Beginn abzusagen. Bereits bezahlte Studiengebühren werden nach Wahl des/der Teilnehmenden rückerstattet oder auf Weiterbildungslehrgänge zu einem späteren Zeitpunkt angerechnet. Weitergehende Ersatzforderungen, z.B. von Kosten für Flugumbuchungen o.ä., sind ausgeschlossen.

Regelung bei Zahlungsverzug

Wird die Studiengebühr nicht fristgerecht bezahlt, wird die/der Teilnehmende bis zur Bezahlung vom Studiengang ausgeschlossen. Die Verpflichtung, die gesamte Studiengebühr zu bezahlen, bleibt bestehen.

Versicherung

Der Abschluss einer Unfall‐ oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

Disziplinarisches

Die Teilnehmenden und das IWI-HSG werden sich bemühen, eventuelle Konflikte im Zusammenhang mit den Weiterbildungslehrgängen auf gütlichem Wege beizulegen. Falls eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und in der Folge Teilnehmende aus disziplinarischen Gründen vom Weiterbildungslehrgang ausgeschlossen werden, bleibt die Verpflichtung, die gesamte Studiengebühr zu bezahlen, bestehen.

Bestimmungen zum Inhalt der Veranstaltung

Das IWI-HSG behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation einschliesslich der Auswahl der Referierenden vorzunehmen.

Bestimmungen bei Verschiebungen und Abwesenheiten seitens IWI-HSG

Das IWI-HSG behält sich das Recht vor, einzelne Lehreinheiten zeitlich zu verschieben, wenn die Durchführung unmöglich wird (z.B. durch Ausfall von Referenten infolge Krankheit, Nicht‐Verfügbarkeit der Räume o.ä.). Die Kosten, die der/dem Teilnehmenden aufgrund von Verschiebungen einzelner Lehreinheiten eines Weiterbildungslehrgangs entstehen (z.B. von Kosten für Flugumbuchungen o.ä.), trägt die/der Teilnehmende.

Bestimmungen bei Verschiebungen und Abwesenheiten seitens der/des Teilnehmenden

Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Studiengebühr. Verschiebungen einzelner Module sind grundsätzlich kostenpflichtig sobald diese vom ursprünglich vereinbarten Studienverlaufsplan des/der Teilnehmenden abweichen.

Datenschutz

Mit der Anmeldung gibt die/der Teilnehmende das Einverständnis, dass für die Organisation der Weiterbildung persönliche Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Während der Weiterbildung werden im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen zwischen Teilnehmenden, Dozierenden und weiteren Beteiligten vertrauliche oder dem Datenschutz unterliegende Informationen ausgetauscht. Die/der Teilnehmende verpflichtet sich diesbezüglich zu Stillschweigen gegenüber Dritten. Die Verpflichtung gilt über den Abschluss der Weiterbildung hinaus.

Schutzrechte

Die Immaterialgüterrechte, insbesondere die Urheberrechte an Schulungsunterlagen, bleiben beim IWI-HSG bzw. den Referierenden. Jede über die individuelle Nutzung im Rahmen des Weiterbildungslehrgangs hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der/dem Teilnehmenden und den betreffenden Inhabern der Schutzrechte.

Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der ausschliessliche Gerichtsstand für sämtliche Dispute im Zusammenhang mit diesen AGB befindet sich, soweit dies rechtlich zulässig ist, in St.Gallen, Schweiz. Für die/den Teilnehmenden mit gegenwärtigem oder künftigem Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist St.Gallen zudem der Betreibungsort (Spezialdomizil nach Artikel 50 Absatz 2 des schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)). Das IWI-HSG behält sich zudem vor, die/den Teilnehmenden vor einem anderen zuständigen Gericht (z.B. am Wohnsitz) zu belangen.

Gültigkeit

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen. Das IWI-HSG ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Version anwendbar.

Stand: Juni 2018